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Brief gegen Windkraft 

Credit:  jul. Gmünder Tagespost 17.11.2013 gmuender-tagespost.de ~~

(Residents of Göggingen-Horn and Eschach have written an open letter against proposed wind turbines there, with a total of 250 signatories.)

Göggingen-Horn/Eschach. „Widerspruch gegen den Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung und gegen die Erteilung von Baugenehmigungen für Windenergieanlagen im Büttenbuch und Glockenäcker“ “ legen die Bürger mit ihrem offenen Brief ein. Diesen haben sie an Landrat Klaus Pavel gerichtet, mit der Bitte, ihn an die zuständigen Stellen weiterzuleiten. Die Flächen Glockenäcker bei Horn und Büttenbuch zwischen Göggingen und Eschach eigneten sich nicht als Vorranggebiete oder Konzentrationszonen für Windenergie – „wegen beträchtlicher Immissionsbelastungen für die Bürger, Überforderung des Landschaftsbildes, Missachtung von Artenschutzbelangen sowie mangelnder Windhöffigkeit“, schreiben die Bürger. Und weiter: „Wie wir Bürger jetzt erfahren haben, wurde der seitens des Gemeindeverwaltungsverbands gestellte Antrag auf Zurückstellung der Anträge auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung für den Bau von Windenergieanlagen in den Gebieten Büttenbuch und Glockenäcker seitens des Landratsamtes abgelehnt.“ In der Begründung zur Ablehnung des Zurückstellungsantrages gehe das Landratsamt „fälschlicherweise“ davon aus, dass die Planungen des Investors von Anfang an mit dem Teilflächennutzungsplan abgestimmt waren und „einvernehmlich Deckungsgleichheit in einem sehr frühen Stadium“ erreicht worden sei. Dies sei mitnichten so, schreiben sie mit Verweis auf fehlende Mehrheiten in den Gemeinderäten von Göggingen, Eschach und Schechingen: „Wir Bürger stellen uns die Frage, wem gegenüber die Entscheidungsträger in dieser Sache verpflichtet sind? Den Bürgern des Ostalbkreises oder externen Investoren mit zum Teil fraglichen Referenzen.“ Die „berechtigten Einwände“ seitens der Bürger zur Aufstellung des Teilregionalplanes und des Teilflächennutzungsplanes habe das Landratsamt ignoriert. Ebenso wenig Beachtung fänden die gegenüber dem Landratsamt geäußerten Bedenken des Naturschutzbundes (NABU). Mit der „Verbreitung von Wildwuchsangst“ und „überzogenen Ertragsdaten im Planentwurf“ werde versucht, eine einseitig gesteuerte Beschlusslage herbeizuführen. Dies habe mit einer objektiven Abwägung der vorliegenden Fakten wenig zu tun: „Wer ernsthaft glaubt, mit einer Flächenausweisung für sieben Windenergieanlagen rings um Göggingen zusätzlich zu den bereits bestehenden fünf Striethofanlagen einem Wildwuchs entgegengewirkt zu haben, leidet unter enormen Realitätsverlust“, heißt es in dem Brief weiter. Die Bürger sprechen sich für eine „sinnvolle Windkraft mit Abstand und Maß unter Zugrundelegung realer Verhältnisse“ aus. Sie bitten Pavel um eine „sorgfältige Prüfung und Erhebung einer für die tangierten Bürger nachvollziehbaren Datenbasis“ und verweisen auf mehrere Punkte:

  • Würden zum Windpark Striethof weitere Anlagen gebaut, ergäben sich für die Bürger zu viele Belastungen durch Lärm, Infraschall und Schlagschatten.
  • Der Federbach- und der Götzenbachstausee wären dann keine Naherholungsgebiete mehr.
  • Die angewandten Kriterien für die Festlegung des Abstandes und der zulässigen Immissionen basierten vorwiegend auf Untersuchungen für „kleinere“ Windräder. Bereits praktizierte Vorgaben in anderen Bundesländern legten als Abstandswert für Anlagen, die höher als 100 Meter sind, das Zehnfache der Gesamthöhe zur Wohnbebauung fest.
  • Die Bürger verlangen „eine belastbare Datenbasis“ und zur Beurteilung der Windhöffigkeit einen Windmessmast für eine Windstärkemessung vor Ort.
  • Zudem fordern die Bürger eine ausführliche Umweltverträglichkeitsprüfung. Das vorliegende Artenschutzgutachten, das vom gleichen Planungsbüro erstellt wurde, welches planerische Leistungen für den potenziellen Investor erbrachte, lasse „eine vorurteilsfreie Beurteilung nicht vermuten“.
Source:  jul. Gmünder Tagespost 17.11.2013 gmuender-tagespost.de

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