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Regierungsfraktion setzt 10H-Regel für den Neubau von Windkraftanlagen durch 

Credit:  Mittwoch, 12. November 2014 – Von Jürgen Umlauft – bayern.landtag.de ~~

[Bavarian government passes 10-times-height rule for setback of new wind turbines from homes.]

Nach hitziger Debatte hat der Landtag mit der Stimmenmehrheit der CSU die von der Staatsregierung eingebrachte 10H-Regel für den Neubau von Windkraftanlagen in Bayern verabschiedet. Sie tritt noch in diesem Jahr in Kraft. Mit dem Gesetz ist künftig der Bau von Windrädern nur noch dann gestattet, wenn deren Abstand zur nächsten Wohnbebauung mindestens das Zehnfache der Anlagenhöhe beträgt. Geringere Abstände sind im Einvernehmen innerhalb der Gemeinde sowie der betroffenen Nachbarkommunen möglich. Ausgenommen von der Regel sind Einödhöfe und Weiler, die nach dem Gesetz als nicht besonders schutzwürdig gelten. Für sie gilt weiterhin der Mindestabstand von 800 Metern nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz.

Der CSU-Abgeordnete Otmar Bernhard begründete das Gesetz mit den immer höher werdenden Windkraftanlagen. Deshalb müsse auch der Schutz der benachbarten Bevölkerung verbessert werden. „Wir wollen keine Anlagen verhindern, sondern einen vernünftigen Interessenausgleich zwischen denen, die Windräder bauen wollen und denen, die davon betroffen sind“, sagte Bernhard. Die Ausbauziele bei der Windkraft blieben dabei unverändert. Innenminister Joachim Herrmann sagte, mit 10H werde im Baurecht kein Neuland betreten. Den Abstand eines Bauwerks in Abhängigkeit von dessen Höhe zu definieren, sei seit jeher Kernbestandteil der bayerischen Bauordnung. „Das ist kein Windkraftverhinderungs-, sondern ein Bürgerbeteiligungsgesetz“, betonte Herrmann.

Die Opposition warnte dagegen vor dem Ende des Windkraftausbaus in Bayern. Mit dem Gesetz blieben nur mehr 0,05 Prozent der Landesfläche für Windkraft nutzbar, erklärte die SPD-Energieexpertin Natascha Kohnen. Sie forderte eine Verschiebung der Beschlussfassung, bis der von der Staatsregierung begonnene, ergebnisoffene Energiedialog beendet ist. 10H sei eine unsachgemäße Vorwegfestlegung. „Sie schränken die Windkraft in Bayern ein, bevor der Energiedialog überhaupt darüber reden durfte“, sagte Kohnen an die CSU gewandt.

Nach Einschätzung von Martin Stümpfig (Bündnis90/Die Grünen) wird den Kommunen mit dem Gesetz der Schwarze Peter beim Windkraftausbau zugeschoben. Statt der bisher zwischen den Kommunen abgestimmten Regionalplänen, komme es nun zu kommunalen Einzelentscheidungen. Das bisherige Engagement von Bürgern, Kommunen und Investoren werde dadurch „mit Füßen getreten“. Thorsten Glauber (FREIE WÄHLER) sah im Gesetz keinen fachlichen Hintergrund. „Wieso haben Sie nicht 5H, 6H oder 8H gewählt?“, fragte er. Einziger Grund sei, dass mit 10H der Ausbau der Windkraft zum Erliegen gebracht werden könne. Genau das hätten 11 von 12 Experten bei einer Fachanhörung des Landtags im Sommer vorausgesagt.

Geschäftsordnungdebatten vor der Beschlussfassung

Vor der Beschlussfassung war es mehrfach zu heftigen Geschäftsordnungdebatten gekommen. Die Opposition hatte darauf gedrängt, die Schlussberatung über das 10H-Gesetz zu verschieben, bis eine erneute Anhörung zu den von der CSU-Fraktion eingefügten Gesetzesänderungen stattgefunden hat. Dies zu verweigern, verletze die Minderheitenrechte der Opposition. „Das Instrument der Anhörung wird damit zur Farce gemacht, die Geschäftsordnung des Landtags grob missachtet und die in der Bayerischen Verfassung verbrieften Oppositionsrechte werden verletzt“, zählte Grünen-Geschäftsführer Thomas Gehring auf. Dessen CSU-Kollege Josef Zellmeier wies die Vorwürfe als unbegründet zurück und zitierte dazu eine entsprechende Stellungnahme des Landtagsamtes.

Die Oppositionsfraktionen kündigten an, wegen des 10H-Gesetzes vor der Bayerischen Verfassungsgerichtshof zu ziehen. Landtagsvizepräsident Peter Meyer (FREIE WÄHLER) nannte dafür mehrere Ansatzpunkte. So seien in der Anhörungsfrage die Minderheitenrechte der Opposition verletzt worden. Außerdem habe die Staatsregierung in Einzelbestimmungen des 10H-Gesetzes den ihr zustehenden Rechtsrahmen verlassen. Das im neuen Genehmigungsverfahren für Windräder in bestimmten Fällen zugelassene Veto-Recht von Gemeinden gegen die Planungen von Nachbarkommunen verstoße zudem gegen das Recht auf kommunale Selbstbestimmung, so Meyer.

Source:  Mittwoch, 12. November 2014 – Von Jürgen Umlauft – bayern.landtag.de

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