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Verein mit Klage erfolgreich: Windrad-Baustopp im Höhenkirchner Forst 

Credit:  Stand: 05.07.2024 | Von: Marc Schreib | merkur.de ~~

[A stop to construction of the wind turbines in the Höhenkirchner Forest: The Bavarian Administrative Court has ruled that the approval notice is unlawful. The focus was on water law.]

Ein Baustopp für die Windräder im Höhenkirchner Forst: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass der Genehmigungsbescheid rechtswidrig ist.

Der Kläger, der Verein für Landschaftspflege, Artenschutz und Biodiversität, hat damit im Prinzip Recht bekommen. Das Landratsamt München erhält jetzt allerdings als Genehmigungsbehörde die Chance, ein ergänzendes Verfahren durchzuführen. Das Problem liegt laut Gericht in erster Linie nicht in den Windrädern, die sich drehen, sondern in den eineinhalb Jahren Bauzeit davor.

Der Schwerpunkt lag auf dem Wasserrecht. Im Schutzgebiet darf man grundsätzlich mal nicht bauen. Das Wasserwirtschaftsamt hat in seiner Stellungnahme auch klar formuliert: „Das ist ein sehr ungünstiger Standort.“ Aber es gibt laut Gericht die Möglichkeit, sich vom Verbot befreien zu lassen. Das sei möglich, wenn der Grundwasserschutz nicht beeinträchtigt werde. Alternativ ist eine Ausnahme denkbar, wenn eine Gefährdung vorliegt, aber der Bau im öffentlichen Interesse erforderlich ist.

Schutzkonzept vorbildlich

Im Fall des Höhenkirchner Forstes stünde ein Windrad rund 80 Meter vor der sensiblen Schutzzone II. Alle drei Windräder stehen zudem in der Schutzzone IIIa. Für sämtliche Bauarbeiten, so die Argumentation des Betreibers, habe man ein engmaschiges Schutzkonzept erarbeitet. Falls Diesel oder Hydraulikflüssigkeit austritt beim Baukran, wird dies durch eine eingebrachte Kiesschicht aufgefangen. Bei Unfällen auf den Zufahrten könne mit einem Bagger sofort der Boden ausgetauscht werden. Nur die stationären Geräte dürfen auf dem Gelände betankt werden. Darunter kommt eine Schutzfolie, auch eine Auffangwanne ist Pflicht. Alles andere muss außerhalb des Gebietes mit Kraftstoff befüllt werden. Durch alle diese Maßnahmen sei ein Risiko für eine Grundwasserverunreinigung quasi ausgeschlossen.

Gefahr für Trinkwasser kann nicht ausgeschlossen werden

An dieser letzten Aussage hat das Gericht Zweifel, da es sich um über 1000 Lkw-Fahrten handelt. Dass ein solches Konzept so weit getrieben werden kann, dass wirklich gar keine Gefahr für das Trinkwasser besteht, das scheint für das Gericht nicht überzeugend. Zudem sei der Boden im Höhenkirchner Forst als Teil der Münchner Schotterebene aufgrund der geringen Deckschicht und des darunterliegenden Schotters sehr durchlässig. Je nach Beschaffenheit könnten schädliche Stoffe binnen weniger Tage ins Grundwasser eindringen.

Bei der Standortwahl gibt es offene Fragen

Eine Befreiung ist trotzdem möglich, wenn eine Risikominimierung stattgefunden hat. Allerdings gibt es bei der Standortwahl offene Fragen. Ist es nötig, das eine Windrad so nah an die Schutzzone II zu setzen? Hätten nicht alle drei Windräder weiter weg von den Brunnen geplant werden können? Diese Frage des Standortes sei möglicherweise bei zwei Windrädern gar nicht geprüft worden und beim dritten nicht hinreichend erfolgt. Ursprünglich hatten sich die Investoren bei der Aufstellung der Anlagen auf die 10-H-Regel bezogen, die längst nicht mehr gilt. Auf der einen Seite gebe es die Belange der Wohnbevölkerung, auf der anderen das Recht auf sauberes Trinkwasser. Das alles habe der Bescheid des Landratsamtes nicht ausreichend herausgearbeitet. Das kann nun durch ein ergänzendes Verfahren geheilt werden. Der Bauherr wird jetzt gefragt, ob er freiwillig eine Pause der Arbeiten einlegt. Falls nicht, wird der Baustopp angeordnet. Das Landratsamt wird nun zunächst die Urteilsbegründung abwarten, um diese im Anschluss eingehend zu prüfen und im Zusammenwirken mit dem Betreiber weitere Handlungsmöglichkeiten wie die Option einer Heilung abzuwägen.

Einen Erfolg für den Umweltschutz und die Trinkwasserversorgung sieht der Verein für Landschaftspflege, Artenschutz und Biodiversität im Urteil. Die Co-Vorsitzende Christina Hauser betonte in einer Pressemitteilung: „Der Schutz unseres Trinkwassers hat mindestens den gleichen Stellenwert wie der Ausbau der Erneuerbaren Energien, aber die Flächen, die für die Trinkwasserversorgung geeignet sind, sind wesentlich begrenzter als die möglichen Standorte für Windkraftanlagen. Es ist gut, dass der VGH dies klargestellt hat.“

Auch die Gemeinde Ottobrunn strengt eine Klage gegen die Baugenehmigung des Landratsamtes München zur Aufstellung der drei Windräder an der Stelle an. Bürgermeister Thomas Loderer (CSU) hatte sich die Verhandlung am Mittwoch angehört und ging am Abend mit einem guten Gefühl nach Hause. Mit dem Urteil sieht er die Linie der Gemeinde bestätigt. „Wir sind einen guten Schritt vorangekommen.“

Source:  Stand: 05.07.2024 | Von: Marc Schreib | merkur.de

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