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Probleme bei Wind- und Solarparks: Lieferzeiten verzögern Bau
Credit: 31.05.2022 von Hinrich Neumann topagrar.com ~~
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[Delivery times for wind turbines, transformers and substations have risen massively in recent months.]
Die Lieferzeiten von Windenergieanlagen, Transformatoren und Umspannwerken sind in den vergangenen Monaten Corona-bedingt und gesteigert durch den Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine massiv gestiegen. Aktuell betragen die Lieferzeiten bei Windenergieanlagen bis 15 Monate, bei wichtigen elektrischen Komponenten wie Transformatoren und Umspannwerken sogar bis zu 24 Monate, berichtet der Wirtschaftsverband Windkraftwerke (WVW) aus Hannover. Innerhalb der Umsetzungsfrist müssen auch die Finanzierung und verbindliche Auftragsvergaben erfolgen, was ebenfalls Zeit benötigt.
Ausbauziele kaum zu schaffen
Angesichts der im EEG festgelegten Umsetzungsfristen von 30 Monaten bedroht die enge zeitliche Frist nach Einschätzung des WVW nahezu jedes baureife und bezuschlagte Projekt, unabhängig vom Bemühen des Projektentwicklers oder Betreibers, das Projekt so schnell wie möglich in Betrieb zu nehmen. „Bereits bei einer Überschreitung von 24 Monaten werden Strafzahlungen fällig, bei Überschreitung der Frist von 30 Monaten verfällt der Zuschlag. Wenn jeder Windpark ohne Verschulden des Projektentwicklers allein aufgrund marktbedingter Lieferzeiten schon zeitkritisch ist, bedeutet dies eine ungerechtfertigte und sinnlose Verunsicherung der Windbranche“, moniert der Vorstandsvorsitzende Lothar Schulze.
Ein Erlöschen von erteilten Zuschlägen würde den Ausbau der Windenergie an Land zusätzlich bremsen und wäre ein verheerendes Signal an die Marktakteure, die ja nach dem Willen der Bundesregierung zukünftig den Ausbau massiv ausweiten sollen. „Wenn dies schon beim aktuell viel zu niedrigen Ausbauvolumen von unter 2 Gigawatt (GW) im Jahr 2021 droht, wie soll dann ein Ausbauniveau von ca. 10 GW in den kommenden Jahren innerhalb der Fristen erreicht werden?“ fragt Schulze.
Teilweise gehen die WVW-Verbandsmitglieder bereits dazu über, zeitkritische und teure Komponenten bereits vor der Zuschlagserteilung und mit entsprechenden Risiken verbindlich zu bestellen, um eine Umsetzung innerhalb der Frist zu ermöglichen. Dazu sind aber nur finanzkräftige Betreiber in der Lage, weshalb der Verband die Akteursvielfalt bedroht sieht.
Vier Forderungen des Verbandes
Der WVW ist verwundert, dass die Verlängerung der Umsetzungsfristen im EEG – Osterpaket versäumt wurde und das Thema auch in der Anhörung zum EEG am 16.5.2022 keine Rolle gespielt hat. Der WVW fordert daher:
- Pauschale Verlängerung der Gültigkeit eines Ausschreibungszuschlags gemäß EEG § 36e (1) von 30 auf 48 Monate.
- Verabschiedung einer Verordnungsermächtigung für die BNetzA, im Falle von unverschuldeten Verzögerungen weitere sachgerechte Anpassungen vorzunehmen.
- Beginn des zwanzigjährigen Vergütungszeitraums erst mit Inbetriebnahme des Windparks (Streichung von § 36i EEG).
- Anpassung der Pönalen gemäß § 55 (1) an die pauschal auf 48 Monate verlängerte Frist.
Probleme auch bei Solarparks
Umsetzungsprobleme gibt es auch beim Bau von Solarparks. So berichtete uns ein Landwirt, der einen Solarpark bauen möchte, dass Firmen keine konkreten Liefertermine und Preise nennen können. Bei beiden würden sich Hersteller und Lieferanten auf „höhere Gewalt“ berufen und keine bindenden Angebote mehr abgeben. Damit sei eine Kalkulation der Wirtschaftlichkeit einschließlich einer Finanzierung nicht möglich.
Gutachter fehlen
Ein weiterer Leser berichtet uns von fehlenden Gutachtern. Er möchte einen Batteriespeicher mit 250 Amperestunden (Ah) installieren. Dafür benötigt er nach Behördenauskunft ein Netzanschlusszertifikat. Hierfür hat er zehn Ingenieurbüros angefragt. Vier haben ihm abgesagt wegen Überlastung, von den anderen hat er seit über vier Wochen nichts gehört. „Die Betriebe sind bereit, das Geld zu investieren, die Technik ist auch in der Lage, was jetzt fehlt ist der rechtliche Rahmen“, kritisiert er.
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