September 10, 2017
Germany

Windräder-Gutachten oft mangelhaft [Wind turbine environmental reports often inadequate]

Stand: 07.09.2017 | www.welt.de

Stuttgart (dpa/lsw) – Die Artenschutzgutachten zur Genehmigung von neuen Windrädern sind nach Auffassung der baden-württembergischen Umweltverbände oft mangelhaft. Im Einzelfall reichten sie nicht aus, um eine fundierte naturschutzfachliche Bewertung möglicher Standorte für neue Anlagen vorzunehmen, sagte BUND-Landeschefin Brigitte Dahlbender am Donnerstag in Stuttgart. Zusammen mit dem Nabu und dem Landesnaturschutzverband (LNV) nahmen die drei Organisationen mehrere Gutachten unter die Lupe. Der Bundesverband Windenergie (BWE) bemängelte die Stichprobe als nicht repräsentativ.

2016 wurden 201 neue Anlagen genehmigt. Hintergrund war eine Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Das bisherige Modell einer pauschalen Förderung mit festen Vergütungssätzen wurde abgeschafft. Nun werden neue Projekte per Ausschreibung vergeben. Die Verbände kritisierten, dass manche Gutachter nicht immer die entsprechenden Vorgaben des Landes einhalten. Da werde zum Beispiel festgelegt, wie oft und nach welcher Zählmethode Vögel und Fledermäuse erfasst werden müssten, sagte LNV-Chef Gerhard Bronner. Leider habe sich der Anfangsverdacht bestätigt, dass die Gutachten teilweise in erheblichen Umfang methodische Mängel aufwiesen, sagte Nabu-Landeschef Johannes Enssle.

So seien in manchen Fällen die notwendigen Telemetrie-Messungen mit Hilfe von kleinen Sendern nicht erfolgt. Sie sei beispielsweise bei der Fledermausart Braunes Langohr notwendig, um zu klären, ob sie im Bereich einer geplanten Anlage jage, sagte Enssle weiter.

Alle drei Verbände sprachen sich dafür aus, dass das Land zwischen zehn und 15 Prozent aller Anträge und die entsprechenden Expertisen vor der Genehmigung einer Anlage genauer überprüft. Dazu sollte eine unabhängige Prüfstelle beauftragt werden, sagte Dahlbender. Außerdem sollten alle Unterlagen von den zuständigen Landratsämtern im Internet veröffentlicht werden.

Aktuell sind die Verbände in zwei Fällen vor Gericht gezogen. So wurde im Frühjahr der Betrieb eines Windrads bei Braunsbach (Kreis Schwäbisch Hall) vom Verwaltungsgericht Stuttgart nach Nabu-Angaben gestoppt, weil es unweit eines Brutwaldes für den geschützten Rotmilan steht.

Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) sagte, er begrüße es, dass die großen Umwelt- und Naturschutzverbände im Land sich klar zum Ausbau der Windenergie bekannt hätten. «Leider verkennen die Verbände, dass es bei etlichen Projekten im Land aus Gründen des Artenschutzes schon gar nicht bis zu einem Genehmigungsverfahren kam oder dass die Anträge im laufenden Verfahren zurückgezogen wurden, weil zum Beispiel ein Dichtezentrum des Rotmilans den geplanten Windkraftanlagen entgegenstand.»

Im vergangenen Jahr kamen mehrere geplante Windparks nicht zustande, weil es Konflikte mit dem Artenschutz gab. So beispielsweise in Adelberg, in Buchen-Hainstadt, in Bonndorf, in Meßkirch oder in Kettenacker. Der Bundesverband Windenergie (BWE) bemängelte die geringe Anzahl von nur acht ausgewerteten Gutachten. «Wir sehen angesichts der durch die Umweltverbände aufgezeigten Schwächen allerdings trotzdem Handlungsbedarf. Für die Branche sind rechtssichere Gutachten essentiell», teilte der Verband mit.


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