February 6, 2015
Germany

Opposition klagt gegen Windrad-Gesetz der CSU

Augsburger Allgemeine | 04 Februar 2015 | www.augsburger-allgemeine.de

Die Landtags-Opposition will die höheren Mindestabstände von Windrädern zu Wohnhäusern juristisch zu Fall bringen: SPD, Freie Wähler und Grüne klagen vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof gegen die sogenannte 10H-Regel. Das teilten die drei Fraktionen am Mittwoch in München mit. Die CSU habe mit dem Gesetz gegen geltendes Recht verstoßen und sich über die Meinung dutzender Experten hinweggesetzt, hieß es zur Begründung. Die Klage, die die Fraktionen bereits angekündigt oder angedeutet hatten, soll nun in den kommenden Wochen fertiggestellt und eingereicht werden.

Oppostion klagt: Gesetz bringt Windradausbau zum Erliegen

Nach dem 10H-Gesetz muss der Mindestabstand von Windrädern zum nächsten Wohnhaus mindestens das Zehnfache der Höhe betragen – es sei denn, eine Kommune weicht per Beschluss davon ab. Bayern hatte im Bund eine entsprechende Öffnungsklausel für die Länder durchgesetzt und im November ein entsprechendes Landesgesetz verabschiedet – noch vor Ende des Energiedialogs.

“Das 10H-Gesetz ist Teil eines energiepolitischen Amoklaufs der Staatsregierung”, kritisierte die SPD-Energieexpertin Natascha Kohnen. “Es bedeutet in Wirklichkeit, dass nur noch etwa 0,05 Prozent der Landesfläche für Windräder genutzt werden können – also praktisch nichts.” Damit werde der ideelle und finanzielle Einsatz vieler Bürger für erneuerbare Energien buchstäblich in den Wind geschrieben.

Thorsten Glauber (Freie Wähler) kritisierte: “Mit 10H wird die Planungshoheit der Kommunen angegriffen – ein hohes Gut, das in der Bayerischen Verfassung nicht ohne Grund verankert ist.” Das akzeptiere man nicht. Zudem könne die Energiewende in Bayern ohne den Windkraftausbau nicht gelingen.

Martin Stümpfig (Grüne) klagte: “Das 10H-Gesetz hat den Kommunen sämtliche bewährten Instrumente der überregionalen Landesplanung weggenommen. Die CSU verstößt damit gegen geltendes Recht und setzt sich über die Meinung dutzender Experten hinweg, die vor der Einführung dieses Gesetzes gewarnt haben.” Das Gesetz sei grob fahrlässig und “der Totengräber der Windenergie in Bayern”.


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