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Die Windrad-Allergie im deutschen Südosten 

Credit:  Von Matthias Kamann | Die Welt | 23.05.14 | www.welt.de ~~

Die Entfernungsangaben sind unterschiedlich. Mal geht es um 150 Meter, mal um 400, mal um zwei Kilometer. Doch verbindet sie ein einheitlicher Impuls: Windräder sollen den Leuten nicht so nah auf die Pelle rücken.

Besonders stark ist diese Windrad-Allergie im deutschen Südosten. Von dort, aus Bayern und Sachsen, kommen gleich zwei Pläne für größere Mindestabstände zwischen Bürgern und Rotoren. Mit beiden Plänen befasste sich am Freitag der Bundesrat.

Zum einen hat Sachsen einen Gesetzentwurf vorgelegt – er wurde am Freitag in die Ausschüsse der Länderkammer überwiesen –, wonach im Bundesfernstraßengesetz festgelegt werden soll, dass beim Bau von Windrädern neben Bundesstraßen und Autobahnen ein Mindestabstand von 150 Metern eingehalten werden muss.

Wenn Rotoren brennen oder Eis herumschleudern

Noch größer, nämlich 400 Meter, soll die Entfernung sein, wenn die Rotoren nicht gegen Frost geschützt sind. Wenn sich also auf den Flügeln Eis bilden kann, das dann beim Drehen auf die Fahrbahn geschleudert werden könnte.

Es diene “der Verkehrssicherheit, wenn der Abstand zu den Straßen größer wird”, sagte der sächsische Verkehrsminister Sven Morlok (FDP) der “Welt” und fügte hinzu: “Durch Eisbruch von zugefrorenen Rotorblättern, durch Brände und auch durch Irritationen der Autofahrer angesichts der sich drehenden Rotoren bergen Windräder neben Straßen ein Sicherheitsrisiko.” Er wolle, so Morlok, “nicht wissen, welche Vorwürfe es gegen die Politik gibt, wenn es wegen zu geringer Abstände einmal zu Unfällen käme”.

Bei sich daheim hat Morlok entsprechende Änderungspläne schon auf den Weg gebracht. Bereits in den parlamentarischen Beratungen befindet sich in Sachsen ein Gesetz, das jene größeren Windrad-Abstände für die Staats- und Kommunalstraßen vorsieht. “Und weil wir dies auch bei Bundesstraßen und Autobahnen für richtig halten, aber dafür als Land nicht zuständig sind, wollen wir dazu nun eine Regelung auf Bundesebene erreichen”, sagte Morlok.

Flächen werden knapp

Freilich hätte so etwas einen gewissen Nebeneffekt für die Energiewende: Die Fläche, auf der neue Windräder gebaut werden könnten, würde kleiner. An sich nämlich bieten sich die Flächen neben großen Straßen für Windräder durchaus an, weil von Autobahnen ohnehin schon eine große Belastung für die Nachbarschaft ausgeht. Außer in Großstädten wohnt dort kaum jemand in direkter Nähe.

Mithin, so ließe sich argumentieren, kann man neben jene Pisten auch gleich noch Windräder setzen. Müssten für diese aber nun größere Abstände eingehalten werden, dann würden die Rotoren von den Autobahnen weg- und wohl so manchem Wohngebiet näherrücken.

Dort aber sind sie ebenfalls unbeliebt. Damit hat der zweite Vorschlag aus dem Südosten zu tun. Sachsen und Bayern sprachen sich am Freitag für einen Gesetzentwurf der Bundesregierung aus, die auf Drängen des bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer (CSU) plant, dass die Länder künftig selbst bestimmen dürfen, welcher Mindestabstand zwischen Wohnhäusern und neu zu errichtenden Windrädern eingehalten werden muss. Bayern will diese Öffnungsklausel für die Länder nutzen, um den heimischen Kommunen zu erlauben, dass sie einen Mindestabstand von bis zu zwei Kilometern festlegen können.

Bayern 10-H-Regel

In Bayern gibt es hierfür schon einen Gesetzentwurf des Freistaats. Der allerdings bedarf noch der bundesrechtlichen Ermöglichung durch eben jene Öffnungsklausel. Die zwei Kilometer ergeben sich aus der bayerischen 10-H-Regel: zehnmal die Höhe (H). Demnach wäre der Mindestabstand das Zehnfache der Höhe eines Rotors, dessen jeweils oberste Spitze bei modernen Windrädern bis zu 200 Meter in den Himmel ragen kann.

Eine solche Regel würde die in Bayern für Windräder verfügbare Fläche dramatisch verkleinern. Experten des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung haben errechnet, dass bei Anwendung der 10-H-Regel in Bayern nur 1,7 Prozent der Landesfläche für Rotoren infrage kämen. Und wenn dann noch berücksichtigt würde, dass an den betreffenden Stellen ja auch einigermaßen Wind wehen muss, blieben 0,86 Prozent der Landesfläche übrig. Die meisten solcher Areale aber lägen mitten im Wald, wo man Windräder eigentlich nicht haben will.

Allerdings betonte die Chefin der bayerischen Staatskanzlei, Christine Haderthauer (CSU), am Freitag im Bundesrat, dass Bayern den dortigen Kommunen jenen Mindestabstand keineswegs zwingend vorschreiben wolle. Vielmehr sei die 10-H-Regel nur der “Spielraum”, in dem die Kommunen dann selbst entscheiden könnten. “Wir sind die Interessenwahrer der Kommunen”, sagte Haderthauer. Ziel sei es, “den Kommunen eine bessere Mitwirkung bei der Energiewende zu ermöglichen”.

Ländermehrheit gegen Länderfreiheit

Dies erhöhe dann die “Akzeptanz” der Windräder bei den Bürgern. Das sei auch nötig. Denn wie es bei der Energiewende weitergeht, so Haderthauer, “liegt an der Bevölkerung”.

Allerdings folgten die anderen Länder nicht den Bayern und den sie unterstützenden Sachsen. Die Bundesratsmehrheit stimmt der Ausschussempfehlung zu, den Öffnungsklausel-Entwurf der Bundesregierung abzulehnen. Denn zum einen, so die Mehrheitsmeinung, lasse das Baurecht den Kommunen auch heute schon genügend Möglichkeiten, für Abstand zu sorgen. Zum andern schade es der Energiewende, wenn durch erweiterte Mindestabstandsregeln der Bau weiterer Rotoren beschränkt würde.

Bemerkenswerterweise sprach sich somit die Mehrheit der Bundesländer gegen einen Gesetzentwurf aus, in dem die Bundesregierung den Ländern eigentlich größere Entscheidungsfreiheit eröffnen will. Der Sachse Morlok mag das nicht verstehen. Es sei doch eine “föderale Selbstverständlichkeit”, wenn Länder größere Spielräume bekämen.

Schließlich sehe es in puncto Energiewende in jedem Land anders aus, sagte Morlok. “Wir in den Ländern können doch viel besser als der Bund beurteilen, welche Widerstände es jeweils gegen die Errichtung neuer Windräder gibt und wie man für deren Bau größtmögliche Akzeptanz schafft.” In Sachsen jedenfalls gebe es “an vielen Orten sehr große Widerstände” gegen den Bau neuer Windräder. “Wir Länder”, so Morlok weiter, “sollten uns daher freuen, wenn der Bund den Ländern durch die Öffnungsklausel die Möglichkeit gibt, mit unterschiedlichen Mindestabständen auf die unterschiedliche Akzeptanz Rücksicht zu nehmen.”

Umweltministerin in heikler Lage

Aber bei diesem Thema ist irgendwie alles anders. Das zeigt sich auch daran, dass der Öffnungsklausel-Entwurf der Bundesregierung zwar einerseits von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) verfasst wurde, sie aber andererseits gar nicht zu wollen scheint, dass die Länder davon Gebrauch machen. “Ich glaube nicht, dass das im Interesse Bayerns liegt”, sagte Hendricks über die bayerischen Mindestabstandspläne.

In Bayern, so Hendricks, gebe es “etliche Bürgergenossenschaften, die ihre Windparks nicht bauen können, wenn das Land den Mindestabstand festsetzt, wie Seehofer es vorhat”. Womit Hendricks erkennen ließ, wer die Öffnungsklausel für größere Mindestabstände wollte: Nicht etwa Hendricks, sondern Seehofer, der dafür sorgte, dass Hendricks den Entwurf verfassen musste.

Viel Hin und Her wird es in den nächsten Monaten aber auch beim gegenwärtigen politischen Kernthema des Energiewende-Streits geben, beim Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Zwar zeigte sich am Freitag eine breite Bundesratsmehrheit im Prinzip weitgehend einverstanden mit den bisherigen Plänen von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) für eine EEG-Reform.

Länderforderungen bei EEG-Reform

Doch obwohl Zeitdruck herrscht, weil das neue EEG-Gesetz bereits am 1. August in Kraft treten soll, dringen die Länder bei der Ökostrom-Reform noch auf Änderungen. Die Länderkammer verlangte am Freitag unter anderem Verbesserungen für die Solarenergie und eine Übergangsregelung für geplante, aber noch nicht fertig gebaute Ökostrom-Kraftwerke.

Außerdem fordern die Länder, dass selbst verbrauchter Strom aus Ökostrom-Anlagen besser als vorgesehen behandelt wird. Bislang ist der Eigenverbrauch von der EEG-Umlage komplett befreit. Gabriel will, dass die Industrie für ihre eigenen Anlagen – ob erneuerbare oder konventionell – nur 15 Prozent der Umlage zahlt, alle übrigen Verbraucher aber 50 Prozent. Dies hätte Kleingewerbe, Handel und Hausbesitzer getroffen.

Die Länder sprachen sich für eine Gleichbehandlung aller Abnehmer mit einer Belastung von 15 Prozent der Umlage aus. Ferner sollten kleinere Solaranlagen auf Dächern bis zu einer Leistung von 30 Kilowatt komplett von der Umlage freigestellt werden.

Source:  Von Matthias Kamann | Die Welt | 23.05.14 | www.welt.de

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