February 20, 2013
Germany

Betreiber beklagen “Wegezoll für Windräder”

Der Umweltverband Nabu setzt Windpark-Betreiber unter Druck: Entweder sie spenden, oder sie werden verklagt. Betroffene sprechen von „Wegezoll“.

[“Tolls for wind turbines – The Environmental Association Nabu (Nature and Biodiversity Conservation Union) puts pressure on wind farm operators: either donate, or be sued.]

Der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs war ein Schock für die Betreiber des kleinen Windparks in der hessischen Provinz: Per Sofortvollzug wurden fünf von sieben Windmühlen nach einem halben Jahr Betrieb stillgelegt – obwohl zunächst alle Genehmigungen vorlagen. Der Grund: Eine Klage des Naturschutzbundes Nabu, Landesverband Hessen. Nun standen die Investoren vor schweren Verlusten. Die Anlagen hätten wahrscheinlich auf Jahre nicht in Betrieb genommen werden dürfen, ein Rechtsstreit mit unsicherem Ausgang stand bevor.

Seit Anfang Dezember drehen sich die Windräder, die in einem kleinen Waldstück rund 30 Kilometer östlich von Gießen stehen, wieder schwungvoll. Der Nabu hat seine Klage zurückgezogen. Das ist einer erstaunlichen Einigung zu verdanken, die in der Windkraftbranche große Verärgerung und Verunsicherung verursacht.
Wende an Land

Aufschwung: Der Ausbau der Windkraft an Land lag in den vergangenen Jahren weit hinter dem Rekordhoch, das Anfang des Jahrtausends erzielt wurde. Dabei sind Windturbinen nach wie vor die mit Abstand günstigste grüne Stromquelle. Deshalb soll der Ausbau nun wieder schneller gehen. Doch im Süden lohnt sich der Bau nur an den windreichsten Standorten. Ein weiteres Problem: Trotz der Bemühungen vieler Länder mangelt es an Flächen. In den Genehmigungsverfahren kommt den Umweltverbänden eine entscheidende Rolle zu.

Die Betriebsführer des Windparks, das Unternehmen HessenEnergie und der Bürgerwindpark, zahlten 500 000 Euro in einen Naturschutzfonds ein, den eine Stiftung des Nabus verwalten soll. Damit soll laut Nabu Lebensraum-Optimierung für den Greifvogel Rotmilan betrieben werden. So soll untersucht werden, ob Kleinsäuger am Fuß der Windräder die Vögel anlocken und damit in Gefahr bringen. Der wohl unfreiwillig zweideutige Name des Projekts: „Mäuse für den Milan.“

Horst Meixner, Geschäftsführer von HessenEnergie, hat der Überweisung des Geldes schweren Herzens zugestimmt. „Wir konnten es uns einfach nicht leisten, dem Vorschlag des Nabu nicht zu entsprechen.“ Schon der wenige Monate dauernde Stillstand der Anlagen habe insgesamt Verluste von rund einer Million Euro verursacht. „Da haben wir das kleinere Übel gewählt und uns mit dem Nabu geeinigt.“ Eine der stillgelegten Anlagen gehört einem örtlichen Bürgerwindpark. Einigen Anlegern und Investoren drohte deshalb sogar die Privatinsolvenz – entsprechend groß war die Verärgerung auch vor Ort.

Meixner befürchtet jedoch durch das Vorgehen des Nabu negative Auswirkungen weit über das Projekt hinaus und spricht von einem Tabubruch des Naturschutzverbandes. „Hier wurde Wegezoll für Windräder verlangt. Es kann nicht sein, dass der Nabu systematisch mit Klagedrohungen Zahlungen erwirkt.“ Für besonders ärgerlich hält er, dass es lediglich um Probleme bei der Raumordnung gegangen sei. „Klare Naturschutzbelange gab es nicht.“

Zahlung weckt Begehrlichkeiten

Das sieht der Nabu anders. Die Anlagen stünden in einem Korridor für Zugvögel, argumentiert er. Deshalb habe der Verband einen Kompromiss gesucht. Herausgekommen sei eine „sinnvolle Einzelfalllösung“. Einen standardmäßigen Klageverzicht gegen eine Fondseinzahlung werde es nicht geben. Der Nabu wolle dort, wo es der Naturschutz erlaube, den Ausbau der Windkraft nicht behindern und sei damit einverstanden, dass zwei Prozent der Landesfläche für Windräder zur Verfügung stehen. Das ist die Fläche, die für einen deutlichen Ausbau der Windkraft allgemein für nötig erachtet wird. Aber: „Die Energiewende wird dort zum Problem, wo sie ungeregelt und ohne Rücksicht auf den Schutz der biologischen Vielfalt erfolgt.“ Ziel des Nabus sei es, die Windkraft auf naturverträgliche Standorte zu lenken.

Nach Recherchen dieser Zeitung gibt es einen weiteren Fall, wo zwar kein Geld geflossen ist, der Nabu aber seiner Stiftung wertvolle Flächen zuführen konnte. Ein Windpark mit fünf Anlagen der Gemeinde Bad Endbach im nordwestlichen Hessen wurde um mindestens ein Jahr durch Einwände des Nabu verzögert. Am Ende stand eine Einigung, die vorsah, dass zwei Windräder abgebaut, Acker in Grünland umgewandelt und ein Stromkabel unterirdisch verlegt werden. Und: Ein zwei Hektar großes Waldstück wird von der Gemeinde an die Nabu-Stiftung Hessisches Naturerbe übertragen. Dies bestätigte der Nabu auf Anfrage.

Trotz der Beteuerungen der Spitze des Nabu Hessen: Die Ablasszahlung von 500 000 Euro hat Begehrlichkeiten geweckt – und zwar im eigenen Verband. Konrad Volkhardt, Chef des Nabu-Kreisverbands Werra-Meißner im Norden Hessens, möchte das Prinzip „Zustimmung zu Windkraftanlagen gegen Geld“ für den Nabu zum Dauermodell erheben. „Wir wollen erreichen, dass etwa eine halbe Million Euro pro kleinem Windpark in eine Umweltstiftung fließen. Dafür würden wir dann auf Klagen verzichten.“

Durch den Windrad-Bau der kommenden Jahre erhofft er sich für eine Stiftung Naturerbe Werra-Meißner-Kreis etwa fünf Millionen Euro Kapital. Mit dem Geld könnten dann Flächen für den Umweltschutz gekauft und verwaltet werden. Volkhardt betont, dass „nicht ein Cent“ direkt in die Kassen des Nabus fließen würden. Die Stiftung allerdings würde unter anderem vom Nabu kontrolliert, sagt Volkhardt.

Strafanzeige erwogen

In der Windkraftbranche schrillen die Alarmglocken – sogar außerhalb Hessens. „Das ist der Einstieg des Nabu in die Schutzgeldbranche“, sagt Johannes Lackmann. Der ehemalige Chef des Bundesverbands Erneuerbare Energie und Geschäftsführer von WestfalenWind, erwägt derzeit sogar eine Strafanzeige wegen der aus seiner Sicht stattfindenden „Erpressung“ durch den Nabu. „Das darf als Geschäftsmodell für Umweltverbände auf gar keinen Fall Schule machen“, sagt er. „Das Verhalten des Nabu ist ein krasses Beispiel dafür, dass der Machtanspruch des Verbandes völlig aus dem Ruder läuft“, empört sich Lackmann.

Der Nabu, der ohnehin zu den am besten finanzierten Umweltverbänden gehöre, verschaffe sich jetzt indirekt eine zusätzliche Einnahmequelle. „Setzt sich dieses Modell durch, dann ist das wie eine Sonderabgabe auf die Energiewende und wird den Ausbau der Windkraft stark behindern.“ Der Nabu nutze seine Sonderrechte „schamlos“ aus.

Die Umweltverbände in Deutschland besitzen tatsächlich ein besonderes Vorrecht. Normalerweise können nur Geschädigte Klage erheben, auch dann, wenn es um Umweltbelange geht. Doch beim Naturschutz dürfen rund 50 Verbände im Namen der Natur klagen. Wie sie mit diesem Privileg umgehen, wird für die Energiewende zu einer entscheidenden Frage. Denn mit Klagen können sie den Ausbau von Ökokraftwerken und Stromleitungen häufig auf Jahre lahmlegen – weitgehend unabhängig davon, ob ihr Anliegen gerechtfertigt ist oder nicht. Seit 2002 ist das Verbandsklagerecht bundesweit geregelt, vorher war es reine Ländersache. Aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs wurde das Verbandsklagerecht von Naturschutzverbänden kürzlich sogar noch ausgeweitet. Bislang gibt es wenig Kritik am Verbandsklagerecht – auch, weil die Verbände damit bislang insgesamt verantwortungsvoll umgehen.

Geld oder Sachwerte gegen Zustimmung – dieses Vorgehen bringt dem Nabu nicht nur harsche Kritik durch Windmüller ein. Auch von der anderen Seite macht er sich angreifbar. Die Bürgerinitiative (BI) Holzhausen hatte sich vehement gegen das Windräderprojekt von Bad Endbach zur Wehr gesetzt. „Wir fühlen uns vom Nabu verraten“, sagt Reinhold Leinweber von der BI. Der Nabu, so sein Vorwurf, „hat sich seine Zustimmung zu dem Projekt einfach abkaufen lassen“.


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