September 14, 2009
Germany, Health, Noise

Lärm durch Windanlagen [Noise from Windmills]

Thomas Mock, R.A.

MERKBLATT für durch Windanlagen Immissionsgeschädigte bzw. zur Vorsorge solcher Schäden

  1. Die Immissionsprognosen der Betreiber haben regelmäßig Mängel, die den Behörden wegen fachlicher und/oder unzureichenden Wissens regelmäßig nicht auffallen.
  2. Ton- und Impulshaltigkeit (mit notwendigen Aufschlägen) werden regelmäßig negiert, auch wenn neue Anlagen weniger Probleme damit haben als frühere Anlagentypen. Tonhaltigkeit ist nicht Stand der Technik, kommt aber nach wie vor in Betracht. In der Genehmigung muss stehen, dass jegliche Ton- und Impulshaltigkeit ausgeschlossen sind und nicht dem Stand der Technik entsprechen.
  3. Behörden nehmen die Rechtsprechung des BVerwG zum Immissionsschutz von Anwohner nach wie vor wenig genau, wonach es im Ermessen der Behörden liegt ausreichende Abstände vorzusehen, die so großzügig bemessen sind, dass jegliche Richtwertüberschreitungen bei Anwohnern , egal welche WKA-Typen später gebaut werden (insb. auch besonders laute), ausgeschlossen sind. Deshalb sind Abstände von 1500m angemessen undnotwendig und ermesssensfehlerfrei, soweit die Behörden diesen Schutz zugunsten der Bevölkerung auch praktisch umsetzen und sich hierzu auf das BVerwG berufen.
  4. Bei geringeren Abständen als 1500m sollten immer (und können) sogenannte “Immissions-Abnahmemessungen” der Anlagen nach Inbetriebnahme innerhalb von 12 Monaten zur Pflicht gemacht werden. Immer sind innerhalb dieser Fristen Messungen über den notwendig gesamten Leistungsbereich der Anlagen möglich (besonders immissions-kritisch sind die Phasen ansteigender Windgeschwindigkeiten). Dies kann durch die bekannten meteorologischen Dienste gegen relativ geringe Gebühren für jeden Ort in Deutschland – auch rückwirkend – für die örtlichen Windverhältnisse dokumentieren werden, falls dies Betreiber oder Behörden bezweifeln.
  5. Regelmäßig wird bei Abnahmemessungen durch das vom Betreiber zu bezahlende Messbüro (im Auftrag des Betreibers) getrickst. Zwingend ist die Messung gem. TA-Lärm 0,5m vor dem geöffneten Fenster des betroffenen Wohnhauses. Stets eigenmächtig behaupten viele Messbüros das ginge nicht, sie zu umständlich, es gäbe zu hohe Nebengeräusche und es würden die Messungen durch anderweitige Emissionen verzerrt. Diese Argumente sind regelmäßig falsch, nicht belastbar und dienen einzig dazu sogenannte alternativen Messorte auf dem freien Feld auszusuchen. An diesem Ort sind die Immissionen aber schon deshalb stets erheblich niédriger, weil die Reflexionen durch Hauswände usw. ausgeschaltet sind. Reflexionen und höhere Immissionen durch die Lage und/oder Bauweise des Hauses aber erhöhen nicht nur die Immissionen sondern sind dem WKA-Betreiber auch zuzurechnen, d.h. er hat diese höheren Werte seiner Windanlage zuzurechnen, zumal er zuvor von der Wohnbebauung und den damit zusammenhängenden Problemen gewusst hat. Nachts sind Immissionen nicht selten höher . Deshalb sollte nur nachts gemessen werden, auch wegen des Nachts einzuforderden höheren Schutzes und weil nachts in der Regel keine Nebengeräusche auftreten.
  6. In der Genehmigung hat zwingend zu stehen, dass, wenn die Messungen (und deren Ergebnisse) nicht innerhalb von 12 Monaten vorliegen die Anlagen solange nachts von 22 pm bis 6 am abzuschalten sind, bis die Messergebnisse vorgelegt und alle Richtwerte eingehalten werden. Andernfalls treten Verzögerungen von mehreren Jahren auf, in denen die Betreiber auf Kosten der Anwohner mit Richtwertüberschreitungen viel Geld verdienen können. Dies Geld ist im Falle von gemessenen Überschreitungen (z.B. durch die Abnahmemessung stellt sich ein einzuschränkender Betrieb für die Zukunft heraus) durch die betroffenen Anwohner – anteilmäßig als Entschädigung für bis dahin zu hohe Werte – einzufordern.
  7. Das Büro, dass für Abnahmemessungen vorgesehen wird, sollte in Zusammenarbeit mit der zuständigen Immissionsschutzbehörde nur mit Zustimmung (Vorbehalt) der betroffenen Anwohner (so sollte es am besten in der Genehmigung stehen) ausgesucht und benannt werden. Es gibt einige wenige zuverlässige, aber viele einseitig für der WKA-Lobby zugeneigte Büros.

Volksinitiative Windrad – mehr als 1500m Abstand zu Wohnbebauung [1] [more than 1500m distance from residential areas]


URL to article:  https://www.wind-watch.org/documents/larm-durch-windanlagen-noise-from-windmills/


URLs in this post:

[1] Volksinitiative Windrad – mehr als 1500m Abstand zu Wohnbebauung: http://www.volksinitiativewindrad.de/